AEG FFI60MP10 Volledelstahl-Front Geschirrspülerfront 60cm Zubehör

163,80 inkl. MwSt.

Über 80.000 positive Bewertungenund mehr als 15 Jahre Online-Erfahrung 5 Jahre Garantie aufalle gekennzeichneten Produkte 1 Monat Rückgaberechtund kostenlose Retouren Über 80.000 positive Bewertungen und mehr als 15 Jahre Online-Erfahrung 5 Jahre Garantie auf alle gekennzeichneten Produkte 1 Monat Rückgaberecht und kostenlose Retouren Über 80.000 positive Bewertungenund mehr als 15 Jahre Online-Erfahrung 5 Jahre Garantie aufalle gekennzeichneten Produkte 1 Monat Rückgaberechtund kostenlose Retouren AEG FFI60MP10 Volledelstahl-Front Artikelnummer: 19939671 | Herstellernummer: 911740566 Produktdatenblatt Inklusive 5 Jahre Garantie »Infos siehe unten« Volledelstahl-Front mit Griff Maße (H x B): 715 x 590 mm Passend für 60cm vollintegrierte AEG ProClean-Geschirrspüler ACHTUNG: Geschirrspüler NICHT im Lieferumfang enthalten! Auf diesen Artikel erhalten Sie 5 Jahre Garantie BESCHREIBUNG BERATUNG Volledelstahl-Front mit Griff Maße (H x B): 715 x 590 mm Passend für 60cm vollintegrierte AEG ProClean-Geschirrspüler ACHTUNG: Geschirrspüler NICHT im Lieferumfang enthalten! Technische Daten Lieferumfang AEG FFI60MP10 Volledelstahl-Front ACHTUNG: Geschirrspüler NICHT im Lieferumfang enthalten! Auf diesen Artikel erhalten Sie 5 Jahre Garantie Sie interessieren sich für ein Produkt und möchten gerne mehr darüber erfahren? Treffen gleich mehrere Artikel Ihren Geschmack? Sie haben Fragen zum Anschluss eines Geräts? Unsere kompetenten Mitarbeiter im Bereich Verkauf freuen sich auf Ihren Anruf oder eine E-Mail. In einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie detaillierte Auskunft rund um Küchen-Elektrogeräte sowie deren Ausstattung, vergleichbare Artikel und eventuell benötigtes Zubehör. Außerdem informieren Sie unsere Verkäufer umfassend über den Versand der Ware, Lieferzeiten und die verschiedenen Zahlungskonditionen. Wir stellen für Sie auch gerne ein individuelles Angebot zusammen oder nehmen Ihre Bestellung am Telefon entgegen. Unser geschultes Fachpersonal steht Ihnen bei allen Schritten beratend zur Seite. Unsere Verkäufer sind gerne für Sie da! Montag – Freitag: 07:00 – 22:30 Uhr Samstag: 09:00 – 14:00 Uhr Telefon: 03722 5989-22 E-Mail: verkauf@moebelplus.de HINWEISE–> Beratung Über 80.000 positive Bewertungen und mehr als 15 Jahre Online-Erfahrung Wir stehen Ihnen vor, während und nach der Bestellung zuverlässig zur Seite: unser geschultes Kundenteam unterstützt Sie schon vor dem Kauf mit individueller Beratung & informiert Sie über alle weiteren Schritte. So wissen Sie immer, wo sich Ihre Küchengeräte gerade befinden. Sicherheit 5 Jahre Garantie auf alle gekennzeichneten Produkte Mit mehr als 15 Jahren Online-Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Das beweisen wir mit dem Trusted Shops-Gütesiegel SEHR GUT und einer 5 Jahre-Garantie. Ihre Daten werden ausschließlich SSL-verschlüsselt übertragen – für Ihre Sicherheit bei jedem Einkauf. Service 1 Monat Rückgaberecht und kostenlose Retouren Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Falls Ihr bestellter Artikel also einmal nicht Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie ihn innerhalb eines Monats kostenlos und unkompliziert an uns zurücksenden. Garantieerklärung – 5 Jahre Garantie Gültig ab 01.01.2018 Diese Garantieerklärung ist gültig für alle mit einem Garantiesiegel gekennzeichneten Geräte, die ab dem 01.01.2018 gekauft wurden. Für Geräte mit einem Kaufzeitpunkt bis einschließlich 31.12.2017 gilt folgende Regelung: Garantieerklärung (PDF – 112 KB). 1. Allgemein Die moebelplus GmbH, Lindenstraße 14 in 09241 Mühlau gewährt als Verkäufer Ihnen gegenüber, soweit Sie die Voraussetzungen des Anspruchsberechtigten im Sinne der Ziffer 2. erfüllen, für die erworbenen Produkte jeweils eine fünfjährige Garantie. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen daneben Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, d.h. die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder berührt. 2. Anspruchsberechtigter für Garantieleistungen Ansprüche aus der Garantie stehen Ihnen als Käufer nur dann zu, wenn Sie die Produkte als natürliche Person von einem Händler erworben haben und der Kaufgegenstand zu einem Zweck erworben wurde, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen, noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 3. Dauer der Garantie Bei der von der moebelplus GmbH gewährten Garantie handelt es sich um eine Garantie mit einer Dauer von fünf Jahren. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht zugleich Beförderer ist. 4. Umfang der Garantie Die Garantie umfasst sämtliche Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern, Materialfehlern oder Ausführungsfehlern beruhen. In diesem Fall übernimmt die moebelplus GmbH die zur Wiederherstellung erforderlichen Materialkosten, Arbeitskosten und Fahrtkosten gemäß nachstehenden Regelungen, die entstehen, um das Gerät in seinen ursprünglichen mangelfreien Zustand zu versetzen. Erstattet werden jedoch nur die ortsüblichen und branchenüblichen Verrechnungssätze, Ersatzteilkosten und Fahrtkosten. Insoweit gelten die vom jeweiligen Hersteller-Kundendienst berechneten Sätze als vereinbarte Höchstsätze. Die Garantie greift nur dann ein, wenn tatsächlich ein Mangel oder ein Schaden durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler entstanden ist. Werden vom Hersteller Mängel anerkannt, sind die Kosten, die durch eine Rückruf- und Rückführaktion entstehen, nicht Gegenstand dieser Garantie. Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, welcher hier in Ziffer 8. der Garantieerklärung definiert ist, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert, d.h. in einer maximalen Höhe des Zeitwertes. 5. Garantieausschlüsse Nicht von der Garantie umfasst sind folgende Umstände und Schäden: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Schäden durch natürliche Abnutzung, Verschleiß, Überlastung, Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/Ergänzungs-/Anbauteile und Pflegemittel, Schäden durch äußere Einflüsse, Ereignisse (z.B. Wasserschaden durch Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen, Schäden durch Laugenverschleppung (Beschädigungen und Ablagerungen durch über einen längeren Zeitraum im Wasserkreislauf verbliebenes Schmutzwasser), geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind (wie z.B. Geräuschprobleme), nicht beachten der Pflege-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäß Gebrauchsanweisung des Herstellers, Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzungen, Verstopfungen oder Verkalkungen), Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden), Justierungsarbeiten ohne Ersatzteiletausch, reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate), Schäden an Glas und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille, Kunststoffteile, Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art, Schäden an Scharnieren. Zudem erlischt die Garantie, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die hierzu vom Hersteller nicht ermächtigt sind. Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Personenschäden und Folgeschäden sowie auf außerhalb des Gerätes entstandene Schäden. Da die Garantie lediglich für nicht gewerbsmäßige Nutzung bestimmt ist, entfällt die Garantie auch für Geräte, die zeitlich in einem gewerblich ausgerichteten Gastronomiebetrieb eingesetzt wurden oder einer vergleichbaren Nutzung unterlagen, zum Beispiel auch bei Freiberuflern, Organisationen oder Behörden. Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Veräußert der Garantienehmer (Garantienehmer ist ausschließlich der erste das Gerät erwerbende Endverbraucher, nicht jedoch etwaige Zwischenhändler) das versicherte Gerät, erlischt der Versicherungsschutz am Tag der Veräußerung, da die Garantie nicht übertragbar ist. 6. Nachrangigkeit bei Herstellergarantie Das hiesige Garantieversprechen erfolgt nachrangig. Liegt eine wirksame Herstellergarantie vor, ist vorrangig die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Erst nach endgültiger – begründeter – Ablehnung der Herstellergarantie entsteht der Anspruch aus dem hiesigen Garantieversprechen. 7. Garantiefall / Abwicklung / Ausschlussfrist Ansprüche auf Erstattung von Garantieleistungen im Schadensfall entstehen ausschließlich durch Beauftragung des Herstellers oder einen anderen von der Firma moebelplus GmbH oder dem Hersteller autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Tritt ein Mangel oder Schaden auf, der zu einer Einstandspflicht aus dieser Garantie führen kann so hat der Garantienehmer, der Firma moebelplus GmbH den Umstand bereits vor Mangelbeseitigung anzuzeigen, um somit dem Garantiegeber eine eigenständige Besichtigung zu ermöglichen. Bei voraussichtlichen Reparaturkosten, die eine Summe von 300,00 € übersteigen, hat der Garantienehmer im Vorab eine Freigabe der moebelplus GmbH zur Reparatur einzuholen und, soweit dies von der Firma moebelplus GmbH gefordert wird, im Vorab einen Kostenvoranschlag einzusenden. Nach durchgeführter Reparatur hat der Garantienehmer, soweit dieser Garantieansprüche geltend machen will, eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der Garantieerklärung und der Schadensbeschreibung sowie der Reparaturrechnung dem Garantiegeber zuzusenden. Der Garantiegeber wird dann eine endgültige Prüfung vornehmen. Im Falle der Vorlage eines Garantiefalls werden die entsprechenden Reparaturkosten gemäß Ziffer 4. in Verbindung mit der hiesigen Regelung erstattet. Der Garantienehmer ist verpflichtet, sämtliche Angaben in Bezug auf die Umstände, die zum Schadensfall geführt haben, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen und bei der Aufklärung der Ursachen mitzuwirken. Werden hierbei fehlerhafte Angaben getätigt, ist der Garantiegeber berechtigt, wegen Verletzung der sich daraus ergebenden Obliegenheitspflichten die Garantieleistung abzulehnen. Sämtliche Belege gemäß obiger Aufstellung und mithin die Ansprüche aus einer Garantieleistung müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Schadensbehebung bei der Firma moebelplus GmbH eingereicht werden. Bei der Frist von zwei Monaten handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Ist die Frist verstrichen, ist der Garantieanspruch insoweit unwiederbringlich verfallen. Der Garantienehmer ist zudem verpflichtet, etwaige ausgetauschte Bauteile bis zur endgültigen Regulierung des Garantiefalls oder bis zur schriftlichen Freigabe seitens der Firma moebelplus GmbH aufzubewahren oder für die Aufbewahrung Sorge zu tragen. 8. Höchsthaftung Der Anspruch auf Garantieleistung ist der Höhe nach beschränkt. Insoweit ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten begrenzt auf den Zeitwert des gekauften Produktes. Die Parteien vereinbaren, dass der Zeitwert in den ersten zwei Jahren nach dem Kaufdatum 100 % des Kaufpreises beträgt. Der Zeitwert im dritten Jahr beträgt 80 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung, im vierten Jahr 70 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung und im fünften Jahr noch 60 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung. Sofern ein Garantiefall vorliegt und ein Garantieanspruch gegeben ist, beschränken sich die Erstattungsansprüche der Höhe nach auf diese Zeitwerte. Selbiges gilt insoweit dann, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Zeitwert des Gerätes oder auch eine Beseitigung des Mangels wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, da die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden. In dem Fall, in dem die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden, kann der Garantienehmer statt der tatsächlichen Reparatur die Zeitwertentschädigung verlangen. In diesem Fall ist neben der Einreichung der unter Ziffer 7. genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen des Garantiegebers auch das defekte Gerät zur Prüfung und im Falle eines Garantiefalls zum Verbleib an den Garantiegeber einzureichen. Über den Zeitwert darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Höchstentschädigung gemäß Zeitwert beinhaltet auch sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages oder etwaiger angefallener Fahrtkosten. 9. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieses Garantieversprechens ist auf folgende Länder beschränkt: Deutschland Österreich Niederlande Belgien Luxemburg 10. Anzuwendendes Recht Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden. Garantieerklärung (gültig ab 01.01.2018) als PDF (79 KB) speichern Garantieerklärung (gültig bis 31.12.2017) als PDF (112 KB) speichern Die Garantieerklärung liegt im “Portable Document Format” (PDF) vor und kann systemunabängig mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader am Bildschirm offline betrachtet, ggf. auch ausgefüllt und ausgedruckt werden. Den Acrobat Reader können Sie direkt vom Adobe-Server downloaden. Den aktuellen Acrobat Reader können Sie sich hier downloaden Garantieerklärung (gültig ab 01.01.2018) als PDF (79 KB) speichern Garantieerklärung (gültig bis 31.12.2017) als PDF (112 KB) speichern © moebelplus GmbH

Aktualisiert am 15. Oktober 2021 23:06
Produkt-Kategorien
Werbung Minikuechen-direkt.de
Werbung
Werbung Druckerpatronenexpress